Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für vermittelte Ferienobjekte durch UrlaubPur und Mehr, Inh. Britta Bergen
Stand 01.09.2011

1.    Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Reiseanmeldung bieten Sie UrlaubPur und Mehr (nachfolgend „Vermittler“ genannt) den Abschluss eines Mietvertrages über ein Ferienobjekt an.
2.    Der Feriengast (nachfolgend „Mieter“ genannt) verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung der vorgegebenen Mietpreise, Nebenkosten, Mietbedingungen und Hausordnungen, zur Beachtung  eventuell ausgehändigter Hinweisblätter und Hinweise im Mietobjekt.
3.    Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung mit Angabe der Miet- und Nebenkosten schriftlich (Buchungsbeleg) bestätigt wird und durch den Mieter durch die Anerkennung der AGB´s  und einer Anzahlung des Mietpreises ausgelöst wird. Die erteilte Buchungsbestätigung wird wirksam, wenn die angegebenen Preise fristgemäß gezahlt wurden. Bei kurzfristigen Buchungen kommt der Mietvertrag auch ohne schriftliche Bestätigung dafür mit Zahlung des gesamten Mietpreises zustande.
4.    Erfolgen die Zahlungen nicht fristgemäß, ist der Vermittler berechtigt, nach Ablauf der im Buchungsbeleg genannten Zahlungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühr zu verlangen. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haftet der Mieter für den hierdurch entstandenen Schaden sofern eine Ersatzvermietung uns nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffer 6 entsprechen der Entschädigung beim Mieterrücktritt. Eine schriftliche Bestätigung der Stornierung erfolgt nur wenn bereits Zahlungen erfolgten und abgerechnet werden müssen oder Rücktrittsgebühren fällig geworden sind.
5.    Die Ausgabe der Schlüssel erfolgt erst nach erfolgter vollständiger Zahlung, die durch den Mieter nachzuweisen sind.
6.    Die angegebenen Mietpreise sind – sofern nicht anderes angegeben – Miete und Nebenkosten pro Wohneinheit im Abhängigkeit der Anzahl der Personen und evtl. Haustiere. Die Mietzeit schließt die Nutzung am An- und Abreisetag zu den im Buchungsbeleg angegebenen Zeiten ein.
7.    Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang beim Vermittler wirksam.  In diesem Falle und bei Nichtantritt hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen für den Mietausfall.  Die Höhe staffelt sich zu folgenden Sätzen in % des gebuchten Mietpreises. Stornierung bis 45 Tage vor Anreise 20 %, bis 30 Tage 50 %, ab 29 Tage 80 %, Nichtanreise und vorzeitige Abreise 100 %.  Bei Stornierungen wird zusätzliche eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des stornierten Mietzeitraumes unter Anrechnung eventueller Ersatzvermietungen oder auf Antrag sofort nach Stornierung ungeachtet weiter vermieteter Zeiträume.  Der Vermittler empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist der Mietpreis für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen, abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen, soweit das Mietobjekt nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet wird. Der Vermittler ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.
8.    Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden  - auch unverschuldet – unverzüglich der Vermittlung anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. seiner Sphäre zuzurechnen ist. Bei der Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden und Mängel zu überprüfen. Diese sind spätestens am 1. Tag nach Anreise beim Vermittler anzuzeigen. Danach gilt das Objekt als vertragsgemäß übernommen. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass Beschädigungen am Mietobjekt bzw. Abhandenkommen von Ausstellungsteilen des Mietobjektes, er nicht zu vertreten hat.
9.    Bei Vorliegen eines Mangels kann der Gast unbeschadet der Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) oder Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den der Vermittler nicht zu vertreten hat. Der Vermittler haftet nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen der Wasser-, Strom- und Gasversorgung, nicht angekündigten Bau- und Straßenarbeiten und kurzzeitigen unvorhersehbaren Ausfall von technischem Gerät. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin bei höherer Gewalt, Einschränkungen und Beeinträchtigungen durch Großveranstaltungen.
10.    Der Vermittler vermietet das angegebene Ferienobjekt im Namen und für Rechnung der Eigentümer des Objektes. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes sowie die Nutzung des dazugehörigen Inventars und der Außenanlagen.
11.    Die Schlüssel der Ferienobjekte sind bei Abreise grundsätzlich persönlich abzugeben, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
12.    Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Buchungsbeleg angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermittlers und es wird ein Aufpreis erhoben. Kampfhunde sind nicht erlaubt. Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Wohnungen erlaubt. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf den Feriengrundstücken ist nicht erlaubt. Das Parken eines PKWs ist nur auf der zum Mietobjekt gehörigen Parkfläche gestattet und ist im Mietpreis enthalten. Das Vorhandensein eines Kaminofens schließt nicht automatisch einen Vorrat an Brennholz ein.
13.    Das Mietobjekt ist am Abreisetag besenrein zu verlassen. Die Reinigung des Küchenbereiches, der Abwasch, inkl. Trocknen und die Beseitigung von Abfall und Essensresten hat der Mieter selbst zu erbringen. Bei Nichteinhaltung und einem erforderlichen zusätzlichen Aufwand zur Beseitigung grober, das normale Maß übersteigender Verunreinigungen und liegengebliebener Abwasch, ist der Vermittler zur Nachberechnung berechtigt.
14.    Liegengebliebene und vergessene Sachen werden nur gegen vorherige Erstattung der Kosten bzw. unfrei nachgeschickt. Ein Anspruch auf zeitnahen Versand besteht nicht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt max. 1 Monat für Gegenstände unbekannter Herkunft.
15.    Der Vermittler übt das Hausrecht in den vermieteten Unterkünften aus und ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Bedingungen des Mietvertrages diesen fristlos und mit sofortiger Wirkung im Namen des Eigentümers zu kündigen.
16.    Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn Sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
17.    Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass  die übrigen Vertragsbedingungen unwirksam werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, eventuell unwirksame Bestandteile der Vertragsbedingungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die der wirtschaftlich unwirksamen Regelung am nächsten kommen.